Ablauf und Kostenträger 

Zunächst erfolgt ein telefonischer oder schriftlicher Austausch, und wir vereinbaren ein Erstgespräch. 

Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 12 und 24 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 24 und 60 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen.

Wenn Sie SelbstzahlerIn sind oder mit den Wunsch nach Kostenerstattung kommen, ist ein unverbindliches, kostenfreies Informationsgespräch von bis zu 30 Minuten möglich. 

Privatversicherung und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen nach Antragstellung problemlos übernommen. Dies gilt auch für die ersten, sog. „probatorischen Sitzungen“. 

Am besten setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung in Erfahrung zu bringen. Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne! 

Gesetzliche Krankenversicherung 

In meiner Privatpraxis kann die Behandlung nicht direkt über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. In vielen Fällen ist jedoch eine Kostenerstattung möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie keinen freien Therapieplatz bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden konnten.

Dafür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen und nachweisen, dass eine zeitnahe Behandlung medizinisch notwendig ist. Gerne unterstütze ich Sie dabei und beantworte Ihre Fragen zum Verfahren. 

Infos und Tipps zur Kostenerstattung bei Psychotherapie | therapie.de

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler kann die Therapie problemlos und ohne Antragsstellung erfolgen. 

Die Kosten orientieren sich hier ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Die Kosten für die Therapie können in vielen Fällen als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Heilfürsorge

Die psychotherapeutischen Leistungen in einer Privatpraxis können mit der Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei abgerechnet werden. Eine Behandlung ist möglich, wenn eine truppenärztliche bzw. heilfürsorgliche Genehmigung stattfindet. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Heilfürsorgestelle die Kostenübernahme. Bei Fragen unterstütze ich Sie gerne!

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